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   OLG Köln, 19.05.1988 - 7 U 139/87   

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OLG Köln, 19.05.1988 - 7 U 139/87 (https://dejure.org/1988,11716)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.1988 - 7 U 139/87 (https://dejure.org/1988,11716)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 7 U 139/87 (https://dejure.org/1988,11716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1185
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Vielmehr muß er die Mutter über die für sie und das Kind bestehenden Risiken aufklären und sich ihrer Einwilligung für die Art der Entbindung versichern (ebenso OLG Braunschweig VersR 1988, 382, 383 [OLG Braunschweig 19.12.1986 - 2 U 102/86] und 1988, 1032 - LS -, OLG Köln VersR 1988, 1185, 1186 [OLG Köln 19.05.1988 - 7 U 139/87] sowie OLG Hamm VersR 1985, 598 f. = AHRS 4490/2).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03

    Arzthaftung für eine geburtsmechanische Schädigung: Zeitpunkt für eine

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß sich die künftigen Beeinträchtigungen und damit die für die Bemessung der Geldrente maßgeblichen Verhältnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lassen und so eine konkrete Bezifferung der Rente möglich ist (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 64. Auflage, § 834 Rdn. 14; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 24. Auflage, Kap. 39 Rdn. 6f.; OLG Köln, VersR 1988, 1185).
  • LG Berlin, 23.08.2001 - 31 O 206/01

    Gegenseitige Ansprüche aus einem Hausverwaltervertrag; Zulässigkeit der

    Da die auf § 615 BGB gestützte Klage für die ab Juli 2001 beanspruchten Zahlungen auf erst in der Zukunft fällig werdende wiederkehrende Leistungen (vgl. Palandt/Putzo BGB-Kommentar 60. Aufl., § 615 Rdnr. 3) gerichtet ist, die Höhe der künftigen Einzelleistungen nach den Verhältnissen beim Urteilserlass aber nicht mit ausreichender Sicherheit festzustellen sind, kam eine Verurteilung zur künftiger wiederkehrender Leistung gemäß §§ 257, 258 ZPO nicht in Betracht; vielmehr ist bezüglich der künftigen Ansprüche die Klage nur nach dem Hilfsantrag (Feststellungsantrag) zulässig (vgl. OLG Köln Versicherungsrecht 88, 1185; Thomas/Putzo ZPO-Kommentar 22. Aufl. § 259 Rdnr. 2; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO-Kommentar 58. Aufl. § 258 Rdnr. 8).
  • OLG München, 07.05.2009 - 1 U 4059/08

    Arzt- und Krankenhaushaftung für Geburtsschaden: Regelgerechtheit einer

    Vielmehr muss er die Mutter über die für sie und das Kind bestehenden Risiken aufklären und sich ihre Einwilligung für die Art der Entbindung versichern (ebenso OLG Braunschweig VersR 1988, 382, 383 und 1988, 1032 - LS -, OLG Köln VersR 1988, 1185, 1186 und OLG Hamm VersR 1985, 598f. = AHRS 4490/2).
  • LG Hagen, 12.05.2021 - 3 O 50/19
    Die §§ 258, 259 ZPO setzen einen nach Grund und Höhe bestimmbaren Anspruch voraus; sind die maßgebenden Umstände nicht mit ausreichender Sicherheit festzustellen, bleibt nur die Feststellungsklage (vgl. BGH VersR 1969, 715, 716; OLG Köln VersR 1988, 1185, 1186; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Februar 1994 - 7 U 283/92 -, Rn. 24, juris).
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